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§ 2 Z 16 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVAZVB-LSK 2012/55ZVB-LSK 2012, 405 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Das BVA äußert sich mit dieser Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren, grenzt damit den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens antragsgemäß ab und macht somit auch nicht die Eignung des Antragstellers zu seiner Entscheidungsgrundlage.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG 2006

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