Zusammenfassung: Die Flughafen Wien AG stellt eine mehrheitlich private Auftraggeberin und durch die Genehmigung eines Zivilflugplatzes eine Sektorenauftraggeberin dar, deren Auftragsvergaben der Vergabekontrollkompetenz des Bundesvergabeamts untergeordnet sind.
Rechtsgrundlagen: Art 14b Abs 2 Z 1 lit g B-VG; § 135 Abs 2 BVergG