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Säule I Keine Verfassungswidrigkeit des § 248c Abs 2 ASVG

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2008/110zuvo 2008, 163 Heft 6 v. 15.12.2008

ASVG § 248c Abs 2

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 248c Abs 2 ASVG, wonach für die Bemessung des besonderen Höherversicherungsbetrags nur die aufgrund einer Pflichtversicherung nach dem 31. 12. 2003 in der Pensionsversicherung geleisteten Beiträge zu berücksichtigen sind.

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