Gerhartl - wissenschaftlich längst bestens anerkannter Jurist, der selbst im AMS in der Praxis tätig ist - legt eine neue Kommentierung des AlVG in der Fassung des BGBl I 2007/104 vor. Er geht dabei so vor, dass er die Materialien der jüngsten umfangreichen Novelle im Originaltext zu Beginn der jeweiligen Bestimmung abdruckt und diesen eine systematisch gegliederte Kommentierung der einzelnen Paragrafen folgen lässt. Gerhartl bringt eine Aufarbeitung der relevanten Judikatur und der bisherigen Kommentarliteratur und der meisten anderen literarischen Stellungnahmen. Zu offenen Rechtsfragen bezieht er häufig selbst Stellung, etwa wenn er § 9 Abs 5 AlVG auch auf den Fall einer bloßen Karenzierung anwenden möchte (S 74). Es ist jedenfalls ein Kommentar aus der Feder eines Praktikers, der auch das wissenschaftliche Handwerk versteht und dessen Erwerb vorbehaltlos empfohlen werden kann.