Die sogenannte Vinkulierung ist eine Besonderheit in der österreichischen Rechtspraxis, da es sich grundsätzlich um eine dem Gesetz unbekannte Rechtsfigur handelt.
Die sogenannte Vinkulierung ist eine Besonderheit in der österreichischen Rechtspraxis, da es sich grundsätzlich um eine dem Gesetz unbekannte Rechtsfigur handelt.