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Säule II: Übertragung von Ansprüchen in ein beitragsorientiertes System

JudikaturBetriebliche Zukunftsvorsorgezuvo 2008/68zuvo 2008, 103 Heft 4 v. 14.8.2008

BPG § 3 Abs 2

Daraus, dass es nach der "Vesting-Vereinbarung" zur Übertragung der Ansprüche gegen den Arbeitgeber an die Pensionskasse der Unterfertigung eines Einzelvertrags bedarf, kann nicht abgeleitet werden, dass diese Vereinbarung erst nach Abschluss des Pensionskassenvertrags geschlossen werden darf.

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