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Selbstverwaltungseinrichtungen und die neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)

Tax Compliance und Steuerliches RisikomanagementAufsätzeUniv.-Ass. Dr. Peter DenkZSS 2025, 35 Heft 1 v. 24.4.2025

Ab 2025 wird die Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer Ebene von der neu geschaffenen „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) übernommen. Sie hat umfassende Aufgaben und Befugnisse. Hierzu zählt auch die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor. Dabei kann die AMLA unterschiedliche Maßnahmen – auch gegenüber Selbstverwaltungseinrichtungen (zB Berufsverbände der freien Berufe) – ergreifen. Der vorliegende Beitrag untersucht das entsprechende Verfahren nach Art 37 AMLA-VO.

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