Mit den Änderungen der StPO durch das StPRÄG 20241 wurde ab dem 1. 1. 2025 der Beginn des gerichtlichen Strafverfahrens allgemein neu geregelt. Gegenständlicher Beitrag geht der besonderen Frage nach, welche Auswirkungen diese Novellierung – im dualen finanzstrafrechtlichen Verfolgungssystem des FinStrG – auf den Beginn gerichtlicher Finanzstrafverfahren durch die Finanzstrafbehörde haben könnte.