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Beginn des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde

FinanzstrafrechtAufsätzeMag. Rainer ObermannZSS 2025, 28 Heft 1 v. 24.4.2025

Mit den Änderungen der StPO durch das StPRÄG 202411Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/157; vgl dazu Prior, Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 – weit mehr als eine neue Ermittlungsmaßnahme, ZWF 2025, 2 (2 ff mwH). wurde ab dem 1. 1. 2025 der Beginn des gerichtlichen Strafverfahrens allgemein neu geregelt. Gegenständlicher Beitrag geht der besonderen Frage nach, welche Auswirkungen diese Novellierung – im dualen finanzstrafrechtlichen Verfolgungssystem des FinStrG – auf den Beginn gerichtlicher Finanzstrafverfahren durch die Finanzstrafbehörde haben könnte.

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