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Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben bei Finanzordnungswidrigkeiten iZm selbstberechneten Lohnabgaben

AbgabenverfahrenAufsätzeMag. Robert Rzeszut , Philipp Walter ScharizerZSS 2025, 9 Heft 1 v. 24.4.2025

Das österreichische Abgabenverfahrensrecht sieht grundsätzlich eine fünfjährige Verjährungsfrist für Abgabenforderungen vor, wobei für hinterzogene Abgaben eine Ausnahme mit einer zehnjährigen Frist gilt. Im Hinblick auf lohnabhängige Abgaben stellt sich die Frage, ob diese als hinterzogene Abgaben gem der BAO betrachtet werden können, wenn sie gem § 49 Abs 1 FinStrG als Finanzordnungswidrigkeit eingeordnet werden. Diese Problematik berührt die Abgrenzung zwischen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit sowie die spezifische Behandlung von Selbstberechnungsabgaben wie Lohnabgaben. Der Artikel beleuchtet diese Fragestellung im Kontext der relevanten Bestimmungen des Abgaben- und Finanzstrafrechts.

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