Im Mittelpunkt des aktuellen Geschehens steht die Arbeit der neuen Regierung. Wir werfen ua einen Blick auf das Regierungsprogramm und bereits erste gesetzte Maßnahmen.
Budgetkonsolidierung: Bereits gesetzte legistische Maßnahmen
Das Bedürfnis nach einer Budgetkonsolidierung ist groß. Der Nationalrat setzt daher rasch erste Schritte. Im EStG wird etwa der Höchststeuersatz (§ 33 Abs 1) von 55%, der 2025 auslaufen würde, auf weitere vier Jahre bis 2029 verlängert. Im UStG (§ 28 Abs 62) erfolgt das Ende der USt-Freiheit für Photovoltaikanlagen bereits ab 1. April 2025, statt mit 31.12. Im Gebührengesetz (§ 33 TP 17) erfolgt eine Erhöhung der Wettgebühr auf 5%, wirksam ab den Folgetag der Kundmachung. E-Autos werden in die motorbezogene Versicherungssteuer ab April miteinbezogen (§ 6 Abs 1). Der Energiekrisenbeitrag-Strom, der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger und die Stabilitätsabgabe für Banken werden ebenso ab April angehoben. Für die Stabilitätsabgabe der Jahre 2025 und 2026 werden erhöhte Beiträge ins Bundesbudget iHv 500 Mio Euro p.a. veranschlagt. In den Folgejahren soll der Beitrag auf 200 Mio Euro p.a. absinken.