Infolge der Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL wurde in Österreich am 10.1.2020 die öffentliche Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Register eingeführt. Seither sind bestimmte Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer gegen Entrichtung eines Nutzungsentgelts öffentlich einsehbar gewesen. Mit EuGH-Urteil vom 22.11.2022, C-37/20 und C-601/20 , wurde nunmehr die Grundlage für die öffentliche Einsicht aufgrund von nicht gerechtfertigten Eingriffen in von der GRC gewährte Rechte aufgehoben. Aufgrund des Anwendungsvorrangs der GRC ist dementsprechend (derzeit) die öffentliche Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Register nicht möglich.