Deskriptoren: Zurückweisung; Ermittlungspflicht; Bescheidbeschwerde; Vorlageantrag; Parteienvertreter.
Normen: § 85 BAO, § 246 BAO, § 260 BAO, § 264 BAO
Ist zweifelhaft, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, verpflichtet dies die Abgabenbehörde bzw das Verwaltungsgericht zu entsprechenden Ermittlungen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Parteienvertreter, der ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid einbringt, dies im Namen jener Person tut, die zur Erhebung des Rechtsmittels legitimiert ist.