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BFG: Keine nachträgliche Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung bei fortwirkendem Gefährdungsverhalten

AbgabenverfahrenJudikaturAlexander Stieglitz , Andreas AronZSS 2022, 133 Heft 3 v. 23.11.2022

Deskriptoren: Aussetzung der Einhebung; Gefährdungsverhalten; Verrechnung mit sonstigen Gutschriften.

Normen: § 212a BAO, § 213 BAO

Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, solange ein Gefährdungsverhalten noch andauert. In der vorliegenden Entscheidung hatte das BFG insbesondere zu beurteilen, ob Abgabenrückstände, die im Laufe des Verfahrens bereits getilgt wurden, noch Gegenstand einer Aussetzung sein können.

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