Deskriptoren: Überstundenzuschläge; freie Beweiswürdigung.
Normen: § 68 EStG, § 166 BAO, § 167 BAO
Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Wohltat des steuerbegünstigten Überstundenzuschlags bedarf es entsprechender Aufzeichnungen. Das BFG hatte sich damit auseinanderzusetzen, wie diese Aufzeichnungen aussehen müssen. Dabei wurde die klassische individuelle Zeitaufzeichnung, aus Gründen der freien Beweiswürdigung, als nicht nötig erachtet.