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Keine Durchsetzung des Besuchsrechts nach Auflösung des zum Besuchsbegleiter bestellten Vereins

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/189 Heft 9 v. 2.6.2005

( § 148 ABGB , § 19 Abs 1 AußStrG aF, § 185c AußStrG aF) Ein Besuchsrechtsbeschluss kann nur dann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er ausreichend konkretisiert ist und insbesondere den Übergabeort festlegt.

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