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Ferialsache - Unterhaltsverfahren, das von den Erben bzw der Verlassenschaft fortgeführt wird

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/182 Heft 8 v. 19.5.2005

( § 224 Abs 1 Z 4 ZPO ) Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltsansprüche sind Ferialsachen. Dazu gehören auch Ansprüche aus Unterhaltsvereinbarungen bzw -vergleichen und das Begehren auf Unterhaltserhöhung, soweit gesetzliche Unterhaltsansprüche zugrunde liegen.

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