( § 224 Abs 1 Z 4 ZPO ) Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltsansprüche sind Ferialsachen. Dazu gehören auch Ansprüche aus Unterhaltsvereinbarungen bzw -vergleichen und das Begehren auf Unterhaltserhöhung, soweit gesetzliche Unterhaltsansprüche zugrunde liegen.

