Zessionsrechts-Änderungsgesetz (ZessRÄG), mit dem Zessionsverbote zwischen Unternehmern zurückgedrängt werden sollen, passierte am 19. 4. 2005 unverändert den Justizausschuss (AB 882 BlgNR 22. GP) und wurde am 12. 5. 2005 vom Nationalrat einstimmig angenommen. Zum Inhalt siehe ZRInfo 2005/143.

