vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Judikaturübersicht: Verkehrsüblichkeit von Änderungen des Mietgegenstands

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/154 Heft 7 v. 28.4.2005

Das Recht des Hauptmieters, wesentliche Änderungen am Mietgegenstand gegen den Willen des Vermieters vorzunehmen, setzt gemäß § 9 Abs 1 Z 2 MRG ua voraus, dass die Änderung der Verkehrsübung entspricht (objektiv) und einem wichtigen Interesse des Mieters dient (subjektiv). Bei den in § 9 Abs 2 MRG aufgezählten privilegierten Änderungen (zB energieverbrauchssenkende oder öffentlich geförderte Maßnahmen) wird beides unwiderlegbar vermutet. Zur Verkehrsüblichkeit von Änderungen, die von dieser Vermutung nicht umfasst sind, hat der OGH die im Folgenden dargestellten Entscheidungen getroffen. Als nicht verkehrsüblich wertete das Höchstgericht dabei vor allem größere Eingriffe in die Bausubstanz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!