(§ 1479 ABGB) Der Anspruch auf Verbücherung eines vertraglich zugestandenen dinglichen Rechts kann nicht unabhängig von diesem Recht verjähren.
OGH 23.11.2004, 1 Ob 181/04f
Sachverhalt: Die Streitteile sind Eigentümer von Nachbarliegenschaften. Sie hatten 1964 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, nach der der Klägerin die Dienstbarkeit zusteht, dass ein vom Beklagten auf seiner Liegenschaft geplanter Neubau höchstens eine bestimmte Höhe erreichen wird, und der Beklagte der Verbücherung dieser Dienstbarkeit zustimmt. Der Neubau wurde bisher nicht errichtet.

