(Art 6 Nr 1 EuGVVO) Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann sich ein Kläger auf den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art 6 Nr 1 EuGVVO) berufen, wenn er eine Klage gegen eine im Forumstaat wohnhafte Person und eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Person erhebt, die Klage gegen die im Forumstaat wohnhafte Person aber wegen eines über ihr Vermögen eröffneten Konkursverfahrens, das nach dem nationalen Recht eine Prozesssperre zur Folge hat, schon zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage unzulässig ist?

