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Angabe des Kündigungsgrunds in der Aufkündigung - Weitergabe

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/132 Heft 6 v. 14.4.2005

(§ 30 Abs 2 Z 4 MRG, § 33 Abs 1 MRG) Der Kündigungsgrund muss bereits in der Aufkündigung individualisiert werden. Die ziffernmäßige Angabe der Gesetzesstelle reicht dafür nicht aus, wenn diese mehr als einen Kündigungsgrund enthält.

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