( § 773a ABGB idF vor FamErbRÄG 2004) Wenn der Elternteil während einer gewissen Zeit mit der seinen Verhältnissen und den Lebensumständen seines Kindes entsprechenden emotionalen Nahebeziehung an dessen Entwicklung Anteil genommen hat, ist die Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB ausgeschlossen. Gemeinsames Wohnen ist dafür nicht erforderlich. Eine ausreichende Nahebeziehung liegt vor, wenn der in Wien wohnende Erblasser seine in Graz lebende Tochter bis zu deren 18. Lebensjahr regelmäßig im Abstand von zwei bis drei Monaten besucht hat.

