vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leserlichkeit als Voraussetzung einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung

ERBRECHTZRInfo 2005/482 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 578 ABGB ) Ein eigenhändiges Testament muss eine Erbeinsetzung enthalten, die objektiv - allenfalls mit Hilfe eines Schriftsachverständigen - lesbar ist. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nicht bereits zur Feststellung des unleserlichen Inhalts, sondern nur zur Auslegung des leserlichen Inhalts herangezogen werden.

OGH 31.08.2005, 7 Ob 185/05i

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!