Stand: Regierungsvorlage 7. 11. 2005 (1169 BlgNR 22. GP)
Von zahlreichen kleineren Änderungen des Berufsrechts abgesehen, die zum Teil schon am 1. 1. 2006 in Kraft treten sollen, soll das BRÄG 2006 vor allem ab 1. 1. 2007 die Basis für die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs schaffen.