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Verlängerung des Landpachtvertrags - Beginn der Präklusivfrist bei außergerichtlicher Aufkündigung

SCHULDRECHTZRInfo 2005/439 Heft 19 v. 3.11.2005

( § 10 Abs 1 Z 2 LPG , § 1116 ABGB ) Die 14-tägige Präklusivfrist des § 10 Abs 1 Z 2 LPG für den Antrag auf Verlängerung des Landpachtvertrags beginnt nicht mit Zustellung der außergerichtlichen Aufkündigung, sondern erst mit Zustellung der Räumungsklage zu laufen.

OGH 30.08.2005, 5 Ob 180/05i

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