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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags trotz Genehmigung des Vertragsentwurfs

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/431 Heft 19 v. 3.11.2005

( § 154 ABGB , § 9 AußStrG aF ) Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vertrags kann nur ausdrücklich mit Beschluss erfolgen.

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