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Überweisung der mit einem Sicherungsantrag verbundenen Klage

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/423 Heft 18 v. 20.10.2005

( § 387 EO , § 44 JN , § 230a ZPO , § 261 Abs 6 ZPO ) Für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung, die in Verbindung mit einer Klage beantragt wird, ist das Prozessgericht zuständig, sofern die Klage nicht schon a limine zurückgewiesen wird.

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