( § 387 EO , § 44 JN , § 230a ZPO , § 261 Abs 6 ZPO ) Für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung, die in Verbindung mit einer Klage beantragt wird, ist das Prozessgericht zuständig, sofern die Klage nicht schon a limine zurückgewiesen wird.
( § 387 EO , § 44 JN , § 230a ZPO , § 261 Abs 6 ZPO ) Für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung, die in Verbindung mit einer Klage beantragt wird, ist das Prozessgericht zuständig, sofern die Klage nicht schon a limine zurückgewiesen wird.