( § 1304 ABGB , § 1311 ABGB , § 68 Abs 3 StVO ) Dass ein Radfahrer während der Fahrt auf einem Radweg keinen Helm trägt, stellt keine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die ihm im Fall einer Verletzung als Mitverschulden anrechenbar wäre.
( § 1304 ABGB , § 1311 ABGB , § 68 Abs 3 StVO ) Dass ein Radfahrer während der Fahrt auf einem Radweg keinen Helm trägt, stellt keine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die ihm im Fall einer Verletzung als Mitverschulden anrechenbar wäre.