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Hofübergabe - kein Übergang von Unterhaltspflichten des Übergebers auf den Übernehmer

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/406 Heft 18 v. 20.10.2005

( § 143 ABGB , § 938 ABGB , § 950 ABGB , § 78 Abs 1 EheG ) Ein Übergabevertrag kann nicht schon wegen des krassen Missverhältnisses zwischen Gegenleistung und Übernahmewert als gemischte Schenkung angesehen werden. Eine Schenkung setzt Schenkungsabsicht voraus, die durch das krasse Missverhältnis zwar indiziert, aber nicht zwangsläufig begründet wird.

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