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UN-Kaufrecht - Leistungsverweigerungsrecht bei teilweiser Lieferung

SCHULDRECHTZRInfo 2005/392 Heft 17 v. 6.10.2005

( Art 1 Abs 1 UN-K , Art 25 UN-K , Art 51 UN-K , Art 4 EVÜ ) Die Vereinbarung, eine auf einem Datenträger gespeicherte Software gegen ein einmaliges Entgelt dauerhaft zu überlassen, ist ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, auf den das UN-Kaufrecht angewendet werden kann.

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