( Art 1 Abs 1 UN-K , Art 25 UN-K , Art 51 UN-K , Art 4 EVÜ ) Die Vereinbarung, eine auf einem Datenträger gespeicherte Software gegen ein einmaliges Entgelt dauerhaft zu überlassen, ist ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, auf den das UN-Kaufrecht angewendet werden kann.