vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Regelbedarfssätze

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/357 Heft 16 v. 22.9.2005

Die Regel- oder Durchschnittsbedarfssätze, die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen den altersabhängigen, aber von den konkreten Lebensumständen unabhängigen durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von Kindern neben der Betreuung angeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!