Die Regel- oder Durchschnittsbedarfssätze, die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen den altersabhängigen, aber von den konkreten Lebensumständen unabhängigen durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von Kindern neben der Betreuung angeben.