( § 12a Abs 3 MRG ) Die Umwandlung der Mieter-OHG in eine KG, wobei einer der beiden bisher persönlich haftenden Gesellschafter Kommanditist wird, rechtfertigt trotz unveränderter Beteiligungsverhältnisse eine Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen.
OGH 23.06.2005, 6 Ob 122/05t