( § 1325 ABGB ) Ein Schmerzengeldanspruch für die Trauer über den Tod des Großvaters kommt bei einem im Unfallzeitpunkt sieben Monate alten Kleinkind nicht in Betracht.
OGH 12.05.2005, 2 Ob 41/03y
Sachverhalt: Der Antragsteller war im Zeitpunkt des Verkehrsunfalls, bei dem sein Großvater getötet wurde, sieben Monate alt. Er hat den Unfall nicht miterlebt.