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Zeitlicher Anwendungsbereich der EheVVO gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten

INTERNATIONALZRInfo 2005/235 Heft 10 v. 10.6.2005

(Art 11 Abs 1 EheVVO) Die VO (EG) 1347/2000 (EheVVO) ist gegenüber den neuen Mitgliedstaaten (hier: Tschechien) nur dann anwendbar, wenn die Klage nach deren EU-Beitritt mit 1. 5. 2004 erhoben worden ist.

OGH 05.04.2005, 4 Ob 61/05g

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