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Präklusivfrist und Ruhen der Klage auf Rechtsunwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/180 Heft 9 v. 27.5.2004

( § 164b ABGB , § 1497 ABGB ) Die Regelung des § 1497 ABGB über den Verlust der Unterbrechungswirkung der Klage im Fall der nicht gehörigen Fortsetzung des Verfahrens kann auf die Ausschlussfrist des § 164b ABGB (Klage auf Rechtsunwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses) nicht angewendet werden. Auch durch langes Ruhen des Verfahrens geht daher ein rechtzeitig ausgeübtes Bestreitungsrecht nicht wieder verloren.

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