vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nebeneinanderfahren auf einem Radweg - Rad- und Rollschuhfahrer

SCHADENERSATZZRInfo 2004/357 Heft 16 v. 23.9.2004

( § 1311 ABGB , § 68 Abs 2 StVO , § 88a Abs 2 StVO ) Auf Radwegen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie dabei die (gedachte) Mitte des Radwegs nicht überragen. Gleiches gilt für Rollschuhfahrer, die den Radweg benützen. Auch das Nebeneinanderfahren eines Radfahrers und eines Rollschuhfahrers ist mit der genannten Einschränkung erlaubt.

OGH 01.07.2004, 2 Ob 297/03w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!