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Erweiterte Wirkung der Verjährungshemmung des Direktanspruchs gegen den Versicherer

SCHADENERSATZZRInfo 2004/260 Heft 12 v. 8.7.2004

( § 27 Abs 2 KHVG ) Die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung des Direktanspruchs gegen den Versicherer wirkt auch für den Schadenersatzanspruch gegen den Versicherten, selbst wenn dieser die Versicherungssumme übersteigt.

OGH 29.04.2004, 2 Ob 97/04k

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