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Zubehörwohnungseigentum an Kfz-Abstellplätzen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/228 Heft 11 v. 24.6.2004

( § 2 WEG 2002 ) Ein der gesetzlichen Definition ( § 2 Abs 2 letzter Satz WEG 2002 ) entsprechender Kfz-Abstellplatz kann nur entweder selbstständiges Wohnungseigentumsobjekt oder allgemeiner Teil der Liegenschaft sein; Zubehörwohnungseigentum kann daran nicht begründet werden.

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