( § 140 ABGB ) Regelmäßige, aber freiwillig ohne Rechtspflicht geleistete Zuwendungen eines Dritten an den Unterhaltsschuldner (hier: Wohnung, PKW-Mitbenützung) fallen nicht in die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch des Kindes.
OGH 04.03.2004, 6 Ob 5/04k