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Unterhaltsbemessungsgrundlage und freiwillige Zuwendungen Dritter

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/201 Heft 10 v. 9.6.2004

( § 140 ABGB ) Regelmäßige, aber freiwillig ohne Rechtspflicht geleistete Zuwendungen eines Dritten an den Unterhaltsschuldner (hier: Wohnung, PKW-Mitbenützung) fallen nicht in die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch des Kindes.

OGH 04.03.2004, 6 Ob 5/04k

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