Grundschwelle
Als Grundschwelle wird eine quer zur Fließrichtung eines Gewässers eingebaute Konstruktion („Sohlenbauwerk“) verstanden („Querwerk in der Gewässersohle“). Es reicht über die Sohle hinaus – die Krone liegt unter dem Niederwasserstand. Eine Grundschwelle dient sowohl der punktweisen Sicherung der Sohle als auch einer Anhebung der Niedrigwasserstände.