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Begriffe aus dem Grund-Wasserbau

PraktischesBau(Rechts)LexikonHermann WenuschZRB 2024, XXXII Heft 3 v. 4.12.2024

Grundschwelle

Als Grundschwelle wird eine quer zur Fließrichtung eines Gewässers eingebaute Konstruktion („Sohlenbauwerk“) verstanden („Querwerk in der Gewässersohle“). Es reicht über die Sohle hinaus – die Krone liegt unter dem Niederwasserstand. Eine Grundschwelle dient sowohl der punktweisen Sicherung der Sohle als auch einer Anhebung der Niedrigwasserstände.

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