Die Bezeichnung „Vertrag“ wird für unterschiedliche Begriffe verwendet – hauptsächlich für „Rechtsgeschäft“ und „Schuldverhältnis“. Tatsächlich können zwischen den selben Personen mehrere (vertragliche) Schuldverhältnisse bestehen, die den selben Lebenssachverhalt betreffen. Es kann einen wesentlichen Unterschied machen, ob Rechte und Pflichten zu beurteilen sind, die aufgrund eines einheitlichen Rechtsgeschäfts entstanden sind und die durch einen gemeinsamen Zweck miteinander verbunden sind und im Austauschverhältnis stehen, oder ob diese Rechte und Pflichten durch unterschiedliche Rechtsgeschäfte begründet wurden.