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Die Abgrenzung von Verträgen11Diese Abhandlung ist eine zur Klarheit erweiterte Fassung eines Vortrages auf dem 9. Österreichischen Baurechtsforum.

AufsätzeIng. DDr. Hermann WenuschZRB 2024, 64 Heft 3 v. 4.12.2024

Die Bezeichnung „Vertrag“ wird für unterschiedliche Begriffe verwendet – hauptsächlich für „Rechtsgeschäft“ und „Schuldverhältnis“. Tatsächlich können zwischen den selben Personen mehrere (vertragliche) Schuldverhältnisse bestehen, die den selben Lebenssachverhalt betreffen. Es kann einen wesentlichen Unterschied machen, ob Rechte und Pflichten zu beurteilen sind, die aufgrund eines einheitlichen Rechtsgeschäfts entstanden sind und die durch einen gemeinsamen Zweck miteinander verbunden sind und im Austauschverhältnis stehen, oder ob diese Rechte und Pflichten durch unterschiedliche Rechtsgeschäfte begründet wurden.

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