LG Düsseldorf, 09.07.2014, 12 S 5/14 (nicht rk)
DVB-T-Empfangsgeräte in Hotelzimmer
Der Betrieb von DVB-T Antennen an Fernsehern in einzelnen Zimmern stellt, mangels Rückgriffs auf eine zentrale Infrastruktur, keine Kabelweitersendung bzw auch keine öffentliche Wiedergabe dar, weil der Empfang auf die einzelnen Zimmer beschränkt und damit der relevante einzelne Wiedergabeakt nicht öffentlich ist.