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OLG Hamburg, Beschluss 13.08.2014, 5 W 14/14 – Webshop und wesentliche Produktmerkmale

JudikaturspiegelZIR-Slg 2015/40ZIR 2015, 139 Heft 2 v. 1.5.2015

OLG Hamburg, 13.08.2014, 5 W 14/14
Webshop und wesentliche Produktmerkmale

In einem Webshop hat der Betreiber dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung die „wesentlichen Merkmale der Ware“ klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. Was die wesentlichen Merkmale im Konkreten sind, ist im Einzelfall zu bestimmen – in Bezug auf Sonnenschirme ist das bspw das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht.

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