OLG Hamburg, 13.08.2014, 5 W 14/14
Webshop und wesentliche Produktmerkmale
In einem Webshop hat der Betreiber dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung die „wesentlichen Merkmale der Ware“ klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. Was die wesentlichen Merkmale im Konkreten sind, ist im Einzelfall zu bestimmen – in Bezug auf Sonnenschirme ist das bspw das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht.