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Verschwiegenheitspflicht des Ghostwriters

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtZIR 2015, 93 Heft 1 v. 1.2.2015

Die Tätigkeit eines Ghostwriters impliziert, dass diesem vom Autor Informationen zugänglich gemacht werden, die weit über das hinausgehen, was ein hochrangiger Politiker einem Journalisten üblicherweise ermöglicht; ein Ghostwriter kann nicht davon ausgehen, als „normaler“ Journalist lediglich ein Interview zu führen.

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