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Keine „öffentliche Wiedergabe“ iSv Art 3 Info-RL durch Framing

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtEveline ArtmannZIR 2015, 88 Heft 1 v. 1.2.2015

Deskriptoren: Framing, Links, Urheberrechtsverletzung, öffentliche Wiedergabe, Zugänglichmachung, Website, Internet, neues Publikum.

Normen: Art 3 Abs 1 der Richtlinie 2001/29/EG (Info-RL)

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art 3 Abs 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

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