OLG Brandenburg, 11.09.2014, 5 U 105/13
Pin auf Sim-Karte
Das Vermerken des Pin-Codes auf der Sim-Karte ist grob sorgfaltswidrig. Eine deshalb ermöglichte unbefugte Nutzung der Sim-Karte durch Dritte hat der Kunde daher zu vertreten. Eine Entsprechende Klausel in den AGB von Mobilfunkanbietern ist zulässig und wirksam.