AG Düsseldorf, 03.09.2014, 57 C 5593/14
Urheberbezeichnung durch Mouseover-Technik
Die Nennung des Urhebers mittels „Mouseover“-Technik (= bewegt ein Website-Nutzer den Mauszeiger über das Bild wird der Name des Urhebers eingeblendet – Mouseovereffekt) entspricht den urheberrechtlichen Anforderungen an eine Urheberbenennung nicht.