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AG Düsseldorf, 03.09.2014, 57 C 5593/14 – Urheberbezeichnung durch Mouseover-Technik

JudikaturspiegelZIR-Slg 2015/13ZIR 2015, 36 Heft 1 v. 1.2.2015

AG Düsseldorf, 03.09.2014, 57 C 5593/14
Urheberbezeichnung durch Mouseover-Technik

Die Nennung des Urhebers mittels „Mouseover“-Technik (= bewegt ein Website-Nutzer den Mauszeiger über das Bild wird der Name des Urhebers eingeblendet – Mouseovereffekt) entspricht den urheberrechtlichen Anforderungen an eine Urheberbenennung nicht.

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