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BGH, 01.07.2014, VI ZR 345/13 – Keine Auskunftspflicht des Internetportalbetreibers

JudikaturspiegelZIR-Slg 2015/7ZIR 2015, 36 Heft 1 v. 1.2.2015

BGH, 01.07.2014, VI ZR 345/13
Keine Auskunftspflicht des Internetportalbetreibers

Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs 2 TMG grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

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